Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für frei laufende Katzen in Recklinghausen
In seiner Sitzung vom 27.02.2012 hat der Rat der Stadt Recklinghausen die Einführung der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für frei laufende Katzen beschlossen.
Das bedeutet:
Halter, die ihre Katze oder ihren Kater außerhalb der Wohnung frei laufen lassen, werden ab sofort verpflichtet, ihre Tiere vom Tierarzt kastrieren zu lassen.
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Die Katzen müssen mit Beginn der Geschlechtsreife ab einem Alter von ca. sechs Monaten kastriert werden.
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Die Halter müssen ihre Katzen kennzeichnen lassen. Die Kennzeichnung soll mit einem Mikrochip erfolgen, der mit einer
individuellen Nummer programmiert ist.
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Die Verordnung gilt auch für Personen, die frei laufende oder wilde Katzen regelmäßig füttern.
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Die Kosten der Kastration durch den Tierarzt trägt der Katzenhalter.
- Verstöße werden ab 1. Juli 2012 mit einem Bußgeld geahndet.
Unser Verein hat sich sehr für diese Verordnung eingesetzt. Wenn man bedenkt, dass jede frei laufende, unkastrierte Katze zwei- bis dreimal im Jahr jeweils drei bis sechs Babys bekommen kann, die wiederum im Alter von sechs Monaten geschlechtsreif sind, bedeutet das eine Explosion unversorgter Tiere, die dem Elend ausgeliefert sind. Alle verwildert lebenden Katzen stammen letztlich von unkastrierten Hauskatzen ab, deren Fortpflanzung nicht kontrolliert wurde.
Nimmt man an, ein Katzenpaar bekommt im Jahr zweimal Nachwuchs und jeweils 3 Kätzchen pro Wurf überleben, dann ergibt das nach 10 Jahren über 80 Millionen Katzen!
Wir lassen im Jahr um die 200 Katzen kastrieren. Das ist viel für uns aber verschwindend gering gegenüber der tatsächlichen Anzahl streunender Katzen. Trotzdem weigern sich viele Gemeinden die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht einzuführen. NRW ist in dieser Hinsicht ein Flickenteppich.
Die Kastration wird vom Tierarzt unter Narkose durchgeführt. Bei der Gelegenheit wird auch der Mikrochip eingesetzt, der etwa die Größe eines Reiskorns hat. Die Chipnummer sollte auf jeden Fall kostenlos im Internet unter „TASSO“ registriert werden. Die Registrierung hat den Zweck, verloren gegangene oder zugelaufene Katzen ihrem Halter zuordnen und zurückgeben zu können. Lesegeräte hat jeder Tierarzt.
Sinnvoll ist eine Kennzeichnung und Registrierung auch für Hauskatzen. Sollte der Stubentiger einmal entwischen und den Rückweg nicht mehr finden, ist er einer völlig fremden Welt ausgeliefert, für die er keine Überlebensstrategien entwickelt hat.
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